Praxis für Gesprächstherapie

Christian Schenck – Heilpraktiker der Psychotherapie

Öffnungszeiten

Mo – Do
(Frankfurt)
9:00 – 19:00
Fr
(Fulda)
auf Anfrage

Gesprächstherapie im Herzen Frankfurts

Schnelle Hilfe und Termine ohne lange Wartezeiten

Es freut mich, dass Sie sich über Therapiemöglichkeiten informieren möchten und wie ich und Gesprächstherapie Ihnen helfen können – insbesondere in Burn – out Situationen und bei Krebserkrankungen.

Gesetzlich Versicherte informieren sich hinsichtlich Kostenübernahme bitte hier.

Leistungsspektrum

Informieren Sie sich über meine Schwerpunkte Burn-out und Psychoonkologie sowie über weitere Behandlungsfelder, in denen ich Sie gerne unterstütze.

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Behandlungsformen

Erfahren Sie mehr über die unterschiedlichen Behandlungsformen und angebotenen Therapiemöglichkeiten.

Über mich

Auf andere Menschen zuzugehen, Ihnen mit Offenheit und Toleranz zu begegnen, sind für mich sehr essentielle Punkte und der erste Schritt, Menschen helfen zu können. Niemand sollte und muss mit seinen Sorgen und Ängsten allein sein. Dieser Satz sollte aber auch für einen selbst gelten. Es kann nur positive Veränderung geben, wenn man tätig wird.

„Es gibt nichts Gutes, außer man tut es!“
(Erich Kästner)

2016 entschloss ich mich, tätig zu werden und meinem Leben eine neue Ausrichtung zu geben. Ich befolgte den Rat meiner Freunde endlich nicht nur Ihnen mit Rat und Tat zu helfen, sondern den Berufsweg des Psychotherapeuten einzuschlagen. 2018 legte ich die Prüfung zum Heilpraktiker der Psychotherapie ab, 2019 erfolgte die Eröffnung meiner Praxis. Seit November 2019 bin ich zertifizierter Psychoonkologe und unterstütze Patienten und ihre Angehörige bei der Bewältigung ihrer Erkrankung, Ängste und Sorgen.

Praxis Frankfurt

Montag bis Donnerstag:
9-14 Uhr und 15-19 Uhr

Schäfergasse 46
60313 Frankfurt/M.

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Praxis Fulda

Freitags
9-14 Uhr und 15-19 Uhr

Rangstr. 39
36043 Fulda
(in den Räumlichkeiten der FAW gGmbH)

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Terminvereinbarung

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Honorar

Ein Termin dauert 60 Minuten und kostet 80 €, die vor der Sitzung in bar oder mit EC/Kreditkarte entrichtet werden. Das Abrechnen der Leistungen mit den Gesetzlichen Krankenkassen wird von diesen leider abgelehnt. Die Kosten werden in der Regel nicht übernommen.

Behandlung gesetzlich versicherter PatientInnen
Auch gesetzlich Versicherte können als Selbstzahler einen Therapieplatz bekommen und die Kosten dafür in bestimmten Fällen von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet bekommen, wenn eine entsprechende medizinische oder soziale Indikation vorliegt. Eine Regelung dafür wurde im Sozialgesetzbuch geschaffen (§13 Abs. 2 SGB V). Dies liegt insbesondere vor, wenn der Patient nachweisen kann, dass er sich um einen Therapieplatz gekümmert hat und den Nachweis erbringen kann, dass eine lange Wartezeit (meist halbes Jahr und mehr) vorliegt. In diesem Fall kann eine Unzumutbarkeit vorliegen und die Kosten werden trotzdem übernommen. Dies liegt im Ermessen der gesetzlichen Krankenkassen.
Wie Privatversicherte, begleicht der/die Patient/In im Rahmen des „Kostenerstattungsverfahrens“ zunächst die Rechnung selbst und lässt sich im Nachgang den Rechnungsbetrag voll- oder teilweise von der gesetzlichen Krankenversicherung erstatten. Insbesondere bei der Diagnose Krebs zeigen sich die Krankenkassen kooperativ.
Wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse und umgehen Sie lange Wartezeiten!

Selbstzahler profitieren
Die Kosten für eine Psychotherapie selbst zu tragen, hat folgende Vorteile:

  1. Schneller Therapieplatz: In aller Regel erhalten Hilfesuchende als Selbstzahler sofort einen Therapieplatz, da sie bspw. nicht auf ein Gutachten für die Bewilligung der Kostenerstattung durch die Gesetzliche Krankenkasse warten müssen.
  2. Freie Methodenwahl: Den Hilfesuchenden stehen hierbei deutlich mehr Methoden für eine psychotherapeutische Behandlung zur Verfügung als die von den Gesetzlichen Krankenkassen bezahlten vier (!) Verfahren.
  3. Freie Wahl der Dauer: Therapiesitzungen sind nicht auf 50 Minuten (Dauer einer Behandlungseinheit bei GKV Leistungen) beschränkt, sondern können auch 75 oder 90 Minuten dauern. Ebenso ist die Anzahl und Häufigkeit der Therapiesitzungen frei wählbar. Der Klient alleine bestimmt also wie lange die Therapie dauert und wie intensiv diese sein soll.
  4. Sofortiger Beginn: Der Start in eine Therapie wird nicht durch Bürokratie und Verwaltungsaufwand für die Beantragung einer Kostenerstattung durch die gesetzliche Krankenkasse erschwert und unnötig verzögert.
  5. Absolute Diskretion: Wenn die Therapie selbst bezahlt wird erfährt die Krankenkasse nichts davon. Es erfolgt keine Diagnosehinterlegung bei einer Kasse. Das wiederum kann Vorteile beim Abschluss von anderen Versicherungen haben.
  6. Steuerlich absetzbar: Die Kosten für selbstbezahlte Behandlungen sind als Außergewöhnliche Belastungen auch steuerlich absetzbar.
    Termine, die nicht 24 Stunden vorher abgesagt werden, muss ich leider in Rechnung stellen.

Kontakt

Bei Fragen oder wenn Sie eine persönliche Beratung wünschen, nutzen Sie gerne untenstehendes Kontaktformular oder rufen Sie mich an.